Als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Die Ernennung erfolgt durch das Land. Ich vertrete als Notar nicht einseitig die Interessen einzelner Vertragsbeteiligter, sondern bin zur neutralen Beratung aller Beteiligten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht verpflichtet.
Als Notar beurkunde ich Verträge und beglaubige Erklärungen aller Art, insbesondere
-Eheverträge
-Erbscheinsanträge
-Grundstückskaufverträge
-Grundpfandrechte
-Grundstücksschenkungen
-Scheidungsfolgenvereinbarungen
-Testamente und Erbverträge
-Unternehmensgründungen und Registersachen
-Vereinsanmeldungen
-Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
-Wohnrechte und Nießbrauch