Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend, außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechtes, also beispielsweise bei Fragen zu:
-Abfindung
-Abmahnung
-Änderungskündigung
-Arbeitsgericht
-Arbeitsunfähigkeit
-Arbeitsunfall
-Arbeitsvertrag
-Arbeitszeitverringerung
-Arbeitszeugnis
-Aufhebungsvertrag
-Aushilfe
-Beendigungskündigung
-befristeter Arbeitsvertrag
-betriebsbedingte Kündigung
-Betriebsrat
-Betriebsrente
-Betriebsschließung
-Betriebsübergang
-Berufsausbildung
-Beschäftigungsgesellschaft
-Datenschutz
-Diskriminierung
-Elternzeit/geld
-Entgeltfortzahlung
-Entgeltrahmenabkommen
-ERA
-Fremdgeschäftsführer
-fristlose Kündigung
-Gleichstellung
-Haftung des Arbeitnehmers/Arbeitgebers
-Handelsvertreterrecht
-Insolvenz
-Integrationsamt
-Kündigung
-Kündigungsfrist
-Kündigungsschutzklage
-Leiharbeit
-Leitender Angestellter
-Lohn(fort)zahlung
-Minijob
-Mobbing
-öffentlicher Dienst
-Personalrat
-Probezeit
-Prokurist
-Qualifizierungsgesellschaft
-Scheinselbständigkeit
-Schwangerschaft
-Schwerbehinderung
-Sozialauswahl
-Sozialplan
-Spesen
-Tariflohn
-Tarifvertrag-
-Teilzeit
-Überstunden
-Urlaubsabgeltung
-Urlaubsanspruch
-Urlaubsgeld
-Verdachtskündigung
-Vergütungsanspruch
-Verhaltensbedingte Kündigung
-Versetzung
-Weihnachtsgeld
-Weiterbeschäftigung
-Zeitarbeit
-Zeugnis
-Zeugnisberichtigungsanspruch
In den meisten Fällen gilt: Schnell zum Anwalt! Es gilt bei allen Kündigungen eine kurze Frist von nur 3 Wochen. Ist diese versäumt, ist der Arbeitsplatz unwiederbringlich verloren!
Auch bei Zahlungsansprüchen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils kurze Fristen zur Geltendmachung. Sind diese versäumt, ist der Anspruch endgültig untergegangen!