Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend, außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechtes, also beispielsweise bei Fragen zu:

-Abfindung
-
Abmahnung
-Änderungskündigung
-Arbeitsgericht
-Arbeitsunfähigkeit
-
Arbeitsunfall
-Arbeitsvertrag

-Arbeitszeitverringerung
-Arbeitszeugnis
-Aufhebungsvertrag

-Aushilfe
-Beendigungskündigung
-befristeter Arbeitsvertrag
-
betriebsbedingte Kündigung
-Betriebsrat
-Betriebsrente
-Betriebsschließung
-Betriebsübergang
-Berufsausbildung

-Beschäftigungsgesellschaft
-Datenschutz

-Diskriminierung
-Elternzeit/geld
-Entgeltfortzahlung
-Entgeltrahmenabkommen
-ERA
-Fremdgeschäftsführer
-fristlose Kündigung
-Gleichstellung

-Haftung des Arbeitnehmers/Arbeitgebers
-Handelsvertreterrecht
-
Insolvenz
-Integrationsamt
-Kündigung
-Kündigungsfrist
-Kündigungsschutzklage
-Leiharbeit
-Leitender Angestellter
-Lohn(fort)zahlung
-Minijob
-Mobbing
-öffentlicher Dienst
-Personalrat
-Probezeit
-Prokurist
-Qualifizierungsgesellschaft
-Scheinselbständigkeit
-Schwangerschaft
-Schwerbehinderung

-Sozialauswahl
-Sozialplan

-
Spesen
-
Tariflohn
-Tarifvertrag-
-Teilzeit
-Überstunden

-
Urlaubsabgeltung
-Urlaubsanspruch

-
Urlaubsgeld
-Verdachtskündigung
-Vergütungsanspruch
-Verhaltensbedingte Kündigung
-Versetzung
-Weihnachtsgeld

-Weiterbeschäftigung
-Zeitarbeit
-Zeugnis
-Zeugnisberichtigungsanspruch

In den meisten Fällen gilt: Schnell zum Anwalt! Es gilt bei allen Kündigungen eine kurze Frist von nur 3 Wochen. Ist diese versäumt, ist der Arbeitsplatz unwiederbringlich verloren!

Auch bei Zahlungsansprüchen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils kurze Fristen zur Geltendmachung. Sind diese versäumt, ist der Anspruch endgültig untergegangen!